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Gericht schränkt Tiefflug ein

Celle (dpa) - Einen Teilerfolg vor Gericht erzielte ein Mann in Celle, der sich durch den Flug von Brieftauben in der Nutzung seines Grundstückes beeinträchtigt fühlte. In einem jetzt veröffentlichten Urteil untersagt das Oberlandesgericht Celle dem Brieftauben-Besitzer - einem Nachbarn des Klägers - zwar nicht generell die Haltung, es dürften aber nur maximal 20 Tiere vom Taubenschlag starten und dort landen. Der klagende Nachbar hatte geltend gemacht, daß die etwa 30 Brieftauben zweimal täglich zum Freiflug aufstiegen und er sich durch „Fluglärm“ und Taubenkot gestört fühle. (Aktz.: 4 U 130/87)

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