: Wahrheit muß gesagt werden-betr.: "Juristen gegen Bayerns 'Vorbeugehaft'", taz vom 20.1.89
betr.: „Juristen gegen Bayerns 'Vorbeugehaft'“,
taz vom 20.1.89
„Es erfordert einen tapferen Geist und Seelenstärke, zu wissen, wann die Wahrheit gesagt werden muß, und sie dann auch zu sagen.“ Diese Worte haben für Bayern ihre besondere Gültigkeit. Hier ist nicht nur das Recht der freien Meinungsäußerung in Gefahr, auch die übrigen Grund- und Freiheitsrechte befinden sich in einer gefährlichen Krise, die durch die Rücksichtslosigkeit und Willkürherrschaft der CSU-Regierung gekennzeichnet ist.
Wenn sich nicht alle freiheitsbewußten Staatsbürger in Bayern aufgerufen fühlen, in dieser „geistigen“ Luft gegen den Strom zu schwimmen, dann kann man für die bayerische Innenpolitik nur noch die schlimmsten Befürchtungen hegen.
Wer die Nazi-Zeit miterlebt hat, der weiß, daß sich schon damals die Polizei nicht nur mit der Verhängung von Vorbeugehaft und Schutzhaft begnügt hatte, sondern sie verhängte in zunehmendem Maß die Todesstrafe. Der Reichsführer der SS und Chef der deutschen Polizei pflegte das unter den Überschriften: „Berufsverbrecher erschossen“, „Verdunkelungsverbrecher erschossen“, „Gewaltverbrecher erschossen“, „Gewohnheitsverbrecher erschossen“ durch die Presse bekannt zu machen. Es handelte sich dabei keineswegs nur um solche Fälle, in denen die Polizei einen Verbrecher, der Widerstand geleistet oder zu entfliehen versucht hatte, niedergeschossen hatte, bei denen die Polizei sich also auf Notwehr oder auf ihr Recht zum Waffengebrauch berufen konnte, sondern auch um andere Fälle.
(...) Der besorgniserregende Lauf in Bayern darf keineswegs schweigend und untätig hingenommen werden. Tun wir dies, dann sind wir eines Tages dazu verurteilt, die böse Vergangenheit erneut zu durchleben.
Karl Kirchner, Würzburg
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