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Amnesty: DDR beugt die Menschenrechte

■ Gefangenenhilfsorganisation kritisiert Ost-Berliner Regierung

London (dpa) - Die Regierung in Ost-Berlin „verschleiert“ nach Ansicht der Gefangenenhilfsorganisation amnesty international (ai) „die volle Wahrheit über die Menschenrechte in der DDR“. Geheime Gerichtsverfahren, geheime Anweisungen für Anwälte und vage formulierte Gesetze machten es möglich, daß die Behörden beinahe jede Aktivität, die sie mißbilligen, bestrafen könnten.

In einem am heutigen Mittwoch in London veröffentlichten Bericht unter dem Titel Deutsche Demokratische Republik Gummiparagraphen und Geheimprozesse kritisiert amnesty, daß „Hunderte von Menschen“ durch Gesetze der Freiheit beraubt würden, die die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Bewegungsfreiheit einschränken.

Obwohl all diese Rechte in der von der DDR 1973 ratifizierten „Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte“ und - abgesehen vom Recht auf das Verlassen des Landes - auch in der Verfassung der DDR verankert seien, würden sie doch durch zahlreiche Gesetze eingeschränkt. Der Bericht erwähnt Artikel 27 (1) der DDR -Verfassung, der das Recht jedes Bürgers auf „freie und öffentliche Meinungsäußerung“ verankere. Der offizielle Kommentar zur Verfassung schränke dann jedoch ein, daß dies nicht das Recht auf „anti-sozialistische“ Äußerungen einschließe.

Amnesty vertritt jedes Jahr etwa 100 Gefangene aus Gewissensgründen in der DDR. Es gebe jedoch „viel mehr Fälle, die nie ans Licht kommen“. In dem Bericht wurde die DDR-Regierung aufgefordert, ihre Verpfichtung für die Menschenrechte durch die bedingungslose Freilassung aller Gefangenen aus Gewissensgründen zu demonstrieren und die Gesetze und Verfahren zu ändern, die deren Festnahme ermöglicht haben.

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