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„Der Klotz gehört hier nicht her“

■ Verwaltungsgericht besuchte stillgelegten Kornhof

Wer etwas ganz Neues machen will, und dabei auf Unterstützung von Behörden angewiesen ist, hat's nicht leicht. Und das, was da in der Bremer Neustadt unter dem Namen „Kornhof“ entstehen soll, hat es, so weiß der Anwalt der Bauherrin zu den Richtern, die auf der Betondecke im Kornhof stehen, „in Bremen noch nicht gegeben“. Doch Bauherr Stahrenberg hatte bis vor kurzem keinerlei Schwierigkeiten mit Behörden. Das Bauordnungsamt genehmigte im einen Bauantrag, der weit über das hinaus geht, was der übergeordnete Bebauungsplan zuläßt. Und erst nach langwieriger Bearbeitung der Widersprüche von Anwohnern und mehr als einen Monat nach Baubeginn, kam die Behörde zu anderer Einschätzung und legte die Baustelle still. Gegen diesen Bescheid legte Impla Widerspruch ein und so setzten sich die Verwaltungsrichter in Bewegung und sahen sich die ersten Folgen der Genehmigung vor Ort an.

Etwa zwei Drittel des 2.200 Quadratmeter großen Grundstücks sind bereits betoniert. Betonwände, etwa 2,50 hoch, wurden den Nachbarn direkt vor die Gärtchen gestellt, obwohl eigentlich ein Abstand von drei Metern gehalten werden muß. Doch das ist nicht der juristisch interessante Punkt. Die Verwaltungsrichter haben vielmehr zu beurteilen, ob es rechtmäßig ist, das gesamte Grundstück zuzubetonieren, wenn der Bebauungsplan lediglich eine Überbauung von 60 % der Fläche zuläßt. Argumentation der Impla: Auf die im Tiefgeschoß gebaute Garage würden ja Eigentumshäuser gebaut und diese wiederun würden lediglich 60% des Garagendaches einnehmen. Der Vorsitzende der 1. Kammer, Alfred Kuhlmann, mochte nicht folgen: „Die Baugenehmigung wird so wahrscheinlich nicht zu halten sein. Der Klotz gehört hier nicht her“, stellte er fest. Wenn das Urteil der 1. Kammer vorliegt, können auch die Stadtwerke noch einmal mit der Impla über deren Pläne verhandeln, im Kornhof eine Stromheizung zu installieren.

hbk

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