: Verteidiger gegen Kanzlei-Wanzen
■ Strafverteidiger-Vereinigung vermutet weitere Abhöraktionen des Verfassungsschutzes / „Wanzen unter dem Beichtstuhl“
Nicht nur die Kanzlei des Schwipper-Verteidigers Phillip Heinisch ist jahrelang vom Verfassungsschutz ausgespäht worden, sondern auch andere Anwälte waren und sind bis heute im Visier des VfS. Dieses Fazit hat die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger jetzt nach einer Analyse der Presseerklärung des Vorstandes der Anwaltskammer vom 4. Januar gezogen.
In der Presseerklärung, die den Inhalt eines im Mai 1988 zustandegekommenen Gesprächs zwischen dem Präsidenten der Anwaltskammer Borck und Innensenator Kewenig über die Ausspähung der Heinisch-Kanzlei wiedergibt, heißt es wörtlich: „Auf jeden Fall habe er (Kewenig, d.Red) angeordnet, daß bei Erkenntnissen aus dem Bereich von Anwaltbüros die Entscheidung über deren Verwendung vom Senator persönlich getroffen werden.“ Die Vorsitzenden der Berliner Strafverteidiger-Vereinigung, Hajo Ehrig und Matthias Ziegler, dazu: „Im Klartext bedeutet das: Erkenntnisse aus Anwaltbüros werden weiterhin gewonnen - sei es durch Telefon-Lauschangriffe oder V-Leute -, über ihre Verwendung entscheidet der Senator.“ Unterdessen suche Kewenig weiterhin den Eindruck zu erwecken, daß seit der CDU -Regierungsübernahme „Maßnahmen in der behaupteten Art nicht getroffen und nicht praktiziert“ würden und „im Hinblick auf die besondere anwaltliche Stellung“ für die Zukunft ausgeschlossen seien.
„Hier wird an den Wurzeln des Rechtsstaates gesägt“, erklärte Ehrig gestern auf einer Versammlung der Vereinigung, der die Aushorchung eines Anwaltes mit einer Abhörwanze unter dem Beichtstuhl gleichsetzte. Die Vereinigung der Stafverteidiger werde die Bespitzelung jedoch nicht hinnehmen: Der künftige Innensenator soll zum Verzicht der nachrichtendienstlichen Mittel gegen Anwaltbüros aufgefordert werden, und für jeden Bruch des Anwaltsgeheimnisses wurde eine Strafanzeige gegen den Senator angekündigt. In Vorbereitung sei auch eine „massenhafte“ sogenannte vorbeugende Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht von möglichst vielen der 2.600 Berliner Anwälte. Auch die Vereinigungen der Richter und Staatsanwälte würden aufgefordert, gegen den Bruch des Anwaltsgeheimnisses vorzugehen. Insbesondere die politischen Staatsanwälte sollen Ziegler zufolge in die Pflicht genommen werden, dieses rechtswidrige Handeln zu unterbinden.
plu
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen