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Deutsche Aids-Hilfe zurückgepfiffen

■ Erste Entscheidung im Streit mit Gauweiler-Nachfolger Beckstein

Berlin (taz) - Der Gauweiler-Nachfolger, Bayerns Innenstaatssekretär Beckstein, hat beim Landgericht Nürnberg eine einstweilige Anordnung gegen die Deutsche Aids-Hilfe (DAH) durchgesetzt: Die DAH darf nicht mehr die „fehlerhafte“ Behauptung aufstellen, Beckstein habe HIV -Infizierte und Aidskranke als „Todesbomben“ und „tödliche Gefahr“ bezeichnet.

Beckstein hatte in einem Rundfunkinterview wörtlich gesagt: „...Im Prinzip hat jeder Bürger, der halbwegs Verantwortungsgefühl hat, die Verpflichtung, darauf aufzupassen, daß er nicht selbst zu einer Todesbombe für andere wird, und nur diejenigen, die das nicht selber einsehen, gegen diejenigen müssen auch nach meiner Überzeugung eben Zwangsmaßnahmen gemacht werden, denn man kann niemanden entsprechend herumleben lassen, und er muß bewußt selber wissen, daß er eine tödliche Gefahr ist...“. Die Deutsche Aids-Hilfe hatte nach diesen Äußerungen Strafanzeige wegen Volksverhetzung und Beleidigung gestellt. Beckstein störe den öffentlichen Frieden und gefährde die Menschenwürde, indem er „zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt und sie beschimpft und böswillig verächtlich gemacht hat“. Beckstein reagierte auf Strafanzeige und Verbreitung seiner Äußerungen wiederum mit einer Unterlassungserklärung. Seine Argumentation: Er habe mit seinen Begriffen nur die „Uneinsichtigen“ gemeint und nicht alle Menschen mit HIV oder Aids. Nachdem sich die Aids-Hilfe geweigert hatte, Becksteins Unterlassungserklärung zu unterschreiben, setzte der Staatssekretär jetzt die einstweilige Anordnung durch, wogegen die DAH gestern ihrerseits Widerspruch einlegte.

-man

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