piwik no script img

Gemeinde haftet für Altlasten

Karlsruhe (dpa) - Mit giftigen Altlasten verunreinigte Gelände dürfen im Bebauungsplan nicht als Wohngebiet ausgewiesen werden.

Andernfalls sind die Gemeinden zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sich später aufgrund der Gesundheitsgefährdung die Unbewohnbarkeit des Geländes herausstellt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil entschieden. Damit bestätigte er eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, das die Stadt Bielefeld zur Zahlung von rund 250.000 Mark Schadensersatz verurteilt hatte. Die Stadt hatte 1977 ein ehemaliges Ziegeleigelände in einem Bebauungsplan als Wohngebiet ausgewiesen, das zwischenzeitlich von der Gemeinde als Mülldeponie benutzt worden war. Die Klägerin erwarb das inzwischen mit einem Reihenhaus bebaute Grundstück 1978. (AZ: III ZR 194/87, 26.1.1989)

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen