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Schwangere darf entlassen werden

Kassel (ap) - Schwangere Frauen können trotz des besonderen Mutterschutzes entlassen werden, wenn sie aufgrund der Schutzbestimmungen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben dürfen und eine anderweitige Beschäftigung bei dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung steht. Das entschied der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Er wies deshalb die Klage einer Taxifahrerin ab, die sich dagegen wandte, daß der Regierungspräsident trotz des Kündigungsschutzes für die schwangere Frau ihrer Entlassung zugestimmt hat. (Aktenzeichen Verwaltungsgerichtshof: 9 UE 251/85)

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