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Knast für DDR-Skinheads

Erneut sind in der DDR drei Skinheads zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und vier Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Ein vierter Skinhead kam vor dem Kreisgericht Dresden-West mit Bewährungsstrafe und einer Zusatzgeldstrafe in Höhe von 1.200 Mark davon. Das Quartett terrorisierte monatelang Passanten auf Dresdner Straßen und schlug einige krankenhausreif. Nach Strafverbüßung werden gegen alle „staatliche Kontrollmaßnahmen“ durch die Volkspolizei wirksam.

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