: Vaterschaftsurteil
Volljährige Kinder dürfen auch dann die Vaterschaft klären lassen, wenn ihre Mutter in einer intakten Ehe lebt. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) wurde gestern bekannt. Die Karlsruher Richter erklärten eine Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches für unvereinbar mit dem Grundgesetz, die nicht in jedem Fall eine Anfechtung der Ehelichkeit ermöglicht. Volljährige Kinder können danach mit Blick auf den Familienfrieden - ihre Abstammung nur klären, wenn die Ehe der Mutter geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt ist oder wenn die Eheleute seit drei Jahren getrennt leben und voraussichtlich nicht wieder zusammenkommen. Das BVG entschied nun, daß die bisherigen gesetzlichen Einschränkungen das Selbstbestimmungsrecht volljähriger Kinder verletze. (ap)
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