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EG-Richtlinien: Alles Wurscht!

Luxemburg (dpa/vwd/taz) - Nachdem deutsches Bier durch ausländische Konkurrenz schon zum Schäumen gebracht wird, geht es nun auch der deutschen Wurst an die Pelle: Gestern urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg: Die Bundesrepublik darf den Import von ausländischer Wurst und Pasteten, die nicht dem Reinheitsgebot der deutschen Fleischverordnung entsprechen, d.h. eben auch pflanzliche Bestandteile enthalten, nicht mehr verbieten.

Und auch in Zukunft ist nichts mehr in Butter: Die EG -Kommission hat ein Verfahren gegen die deutsche Butterverordnung eingeleitet, da auch sie gegen EG -Regelungen verstoße.

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