: Radikaler Begriffsstreit
■ Verfassungsschützer bestätigt: „Republikaner“ nicht rechtsextrem / Schönhuber protestiert bei Zeitungen
München (taz) - Der Hamburger Verfassungsschützer Christian Lochte (CDU) sieht in den „Republikanern“ eine eindeutig rechtsradikale Partei, die sich am „äußersten Rand des demokratichen Spektrums“ bewege. Als rechtsextrem sei die Gruppierung um das ehemalige Mitglied der Waffen-SS Schönhuber aber nicht einzustufen. Deshalb werde sie nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Schönhuber kann sich also darauf berufen, daß die REPs in keinem Verfassungsschutzbericht auftauchen. Ebenso wie das Bundesinnenministerium will er seine Partei nicht als „rechtsextrem“ bezeichnet wissen.
Daß er „rechtskonservativ“ sei, läßt sich der 66jährige noch gefallen. Auf das Wörtchen „rechtsextrem“ in der Zeitung reagiert der ehemalige Sportreporter jedoch allergisch. So setzte er die Münchner 'Abendzeitung‘ unter Druck und verlangte eine Gegendarstellung. Um es nicht zu einem Gerichtsstreit kommen zu lassen, bestätigte 'AZ' -Chefredakteur Uwe Zimmer dem bayerischen Landesvorsitzenden der REPs und ehemaligen NPD-Mitglied Harald Neubauer: „Die Bezeichnung 'rechtsextrem‘ für die Republikaner ist unzutreffend.“ Auch die Nachrichtenredaktion der 'Süddeutschen Zeitung‘ versicherte in einem Brief an Neubauer die „Qualifizierung als rechtsextrem“ sei ihnen nur in der Eile der Produktion unterlaufen. Der Oberbürgermeister von Heidelberg, Reinhold Zundel, schrieb ihnen Anfang Januar, „daß ich die Republikaner nicht als radikale Partei ansehe, sondern als vaterländisch im alten Sinne, also rechtsstehend, was in einer Demokratie naturgemäß nicht verboten sein kann.“ Stolz legten die „Republikaner“ diesen Brief ihrem Infomaterial bei.
„Sie werden lachen wie hoffähig wir geworden sind“, hielt der „Republikaner„-Führer denn auch bei seinem ersten Münchner Auftritt nach der spektakulären Berliner Wahl den Journalisten entgegen. Doch zum Lachen war kaum einem zumute.
lui
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