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DVU-Schutz-Polizei verklagt

■ Zwei festgenommene Antifas zeigten Polizisten der Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt an

Strafanzeige und Dienstauf sichtsbeschwerde haben jetzt zwei der 28 am 21. Januar in der Neustadt festgenommenen Anti-DVU-DemonstrantInnen gegen den Einsatzleiter und beteiligte Polizisten gestellt. Der Student Norbert Gestring und die Mitarbeiterin im Büro des SPD-Bundestagsabgeordneten Ernst Waltemathe, Anne Mentzen, entschlossen sich nach „intensiver Beratung mit den anderen Beteiligten“ zu den rechtlichen Schritten, wie es in ihrer Presseerklärung heißt. Andere der Festgenommenen hätten „zum Teil aus finanziellen Gründen“ keine Anzeige erstatten können.

„Ein Polizist versuchte, meine Zigarette in meiner Hand auszudrücken“, erinnert sich Norbert Gestring an seine Festnahme an der Bushaltestelle in der Langemarckstraße. Der Grund dafür sei

ihnen nicht mitgeteilt worden, erklären Gestring und Mentzen übereinstimmend in ihrer Erklärung. „In der Ostertorwache wurde uns nicht erlaubt, einen Anwalt, Verwandte oder Freunde telefonisch zu verständigen“, begründen sie ihre Anzeige gegen die Polizei wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt.

Polit-Staatsanwalt Hans-Georg von Bock und Polach hat im Zusammenhang mit der Anti-DVU-Demonstration bereits „Vorgänge auf dem Schreibtisch“, wie er gegenüber der taz bestätigte. Dabei handele es sich allerdings um Ermittlungen der Polizei wegen „Vestoßes gegen das Versammlungsgesetz“. Am Montag wird er auch die Strafanzeige gegen Polizeibeamten auf seinem Schreibtisch haben.

Ase

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