: Gegendarstellung-betr.: "Skandal ver-puff-t", taz vom 27.1.89
In „Die Tageszeitung Berlin“, Ausgabe vom 27.01. 1989, Seite 16, ist ein Beitrag unter der Überschrift „Skandal ver-puff -t“ enthalten, der unrichtige Behauptungen enthält.
Diese stelle ich wie folgt richtig:
Unwahr ist, daß ich der Tageszeitung wörtlich erklärt haben soll: „Die Geschichte ist ein für allemal tot. Sie ist sehr gut verkauft - an jemanden aus der Partei.“ Unwahr ist weiterhin, daß ich der Tageszeitung erklärt haben soll, „das war ein richtiges Geschäft!“, mein Partner sei „ein Mann gewesen, der nicht lange fackelt“.
Richtig ist vielmehr, daß mich am 26.01. 1989 ein Mitarbeiter der Zeitung angerufen hat und nachfragte, ob ich irgendwelche Unterlagen hätte. Ich erklärte diesem Mitarbeiter, ich verfüge über keinerlei Unterlagen, und legte den Telefonhörer in die Gabel.
Berlin, den 31.1. 89
Dieter Harbecke
Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir verpflichtet, Gegendarstellungen unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken.d. Red.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen