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Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen

Der Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat Einschränkungen bei der Arztwahl und den Abbau der Akutbettenzahl in Krankenhäusern vorgeschlagen. Das dritte Jahresgutachten des Rates berücksichtigt noch nicht die Auswirkungen der in Kraft getretenen Gesundheitsreform. Im ambulanten Bereich sollen Kranke in Zukunft zunächst einen „Primärarzt“ genannten Allgemeinmediziner aufsuchen, der zum Facharzt überweisen kann. Der Primärarzt soll nicht für Einzelleistungen, sondern mit differenzierten Pauschalen entlohnt werden. Im Krankenhausbereich könnte auf 30 Prozent der vorhandenen Akutbetten verzichtet werden. Dazu müßten Einrichtungen im ambulanten Bereich geschaffen werden.

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