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Zinsen für Bares - sofort

■ BGH-Urteil: Für bareingezahltes Geld muß es noch am gleichen Tag Zinsen geben Kleine taz-Umfrage: Wie gehen bremische Banken mit dem Urteil um?

Als „großen Erfolg“ wertet die Bremer Verbraucherzentrale das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) aus dem Januar, das Banken und Sparkassen dazu ver

pflichtet, auf den Tag genau die Zinsen für Bareinzahlungen gutzuschreiben.

Zuvor war das so: Wer mit dem Hämmerchen das Sparschwein geleert hatte oder sonstwie zu Barem gekomen war und es zur Bank oder Sparkasse trug, konnte dort jederzeit und gern sein Geld abgeben und aufs Konto einzahlen. Aber dann dauerte es einen, zwei, drei und oft auch noch mehr Tage, bis die entsprechenden Zinsen auch gutgeschrieben wurden. Die angenehme Folge für die Banken: Miliardeneinnahmen allen an Valuten-Gewinnen. „Wertstellung“ nennen BankerInnen diesen Zeitpunkt und begründeten die Verzögerung mit Verwaltungsaufwand. Abbuchen dagegen ging rasend schnell wer Geld abholte, bekam im gleichen Augenblick keine Zinsen mehr dafür.

Ob sich nach dem BGH-Urteil an der Praxis bremischer Banken Grundlegendes verändert hat, wollte die taz von einigen Instituten wissen. Das BGH-Urteil bezog sich nur auf Bareinzahlungen von Privatkunden. Die Bremer Verbraucherzentrale hält es aber für ein Unding, wenn „erst wieder langwierige Prozesse zu führen wären, um alle anderen Wertstellungsbereiche ebenso taggenau zu regeln“. Sie appellierte an Banken und Sparkassen, auch für Schecks, Überweisungen und Automatenabhebungen sinngemäß zu verfahren.

Umfrage bei

Bremer Banken

Die Bremer Landesbank hatte auch schon vor dem BGH-Urteil „diese Probleme nicht“, wie der Kundenberater erläuterte: Wer bis 10 Uhr morgens einzahlte oder Überweisungen in Auftrag gab, bekam „Valuta Einzahlungstag“. Was nach 10 Uhr kam, wurde am nächsten Tag gutgeschrieben, Überweisungen aber auch dann erst getätigt. Nun kommen ja die meisten KundInnen nicht zwischen neun und zehn mit ihrem Sparschwein. Bis jetzt ist die taggenaue Wertstellung von Bareinzahlungen bei der BLB immer noch nicht eingeführt, das soll im Februar kommen - und zwar nur für PrivatkundInnen. Andere Institute haben das längst sinngemäß auf Geschäftskonten ausgedehnt.

„Sofort nach dem Urteil“, so vermeldet die Commerzbank, habe man Bareinzahlungen taggenau gutgeschrieben - gleich für private wie für Geschäftskonten.

Stolz verweist man bei der Bremer Bank auf einen taz -Artikel: „Wir haben als erste Bank sofort das BGH-Urteil umgesetzt!“ Zu der Frage, ob auch Schecks und Überweisungen analog behandelt werden sollen, habe man „im Haus der Mutter (Dresdner Bank, d. Red.) die Überlegungen noch nicht abgeschlossen“.

„Die Deutsche Bank hält sich

an Gesetz und Ordnung!“ verkündete stolz der Hausjurist gegenüber der taz. Da wäre aber weniger mehr gewesen. Nach den Buchstaben des Urteils gibt es bei der wegen ihrer Geschäfte mit Apartheid und Rüstung hochumstrittenen Bank keinen Pfennig mehr als juristisch erzwungen wurde: taggenaue Zinsen nur für Privatkunden und nur bei Bareinzahlungen. Firmenkonten gehen leer aus.

Auch Neelmeyer, das bremische Unternehmen, hat wenige Tage nach dem Urteil für Privat-und Geschäftskunden auf taggenaue Zinsen umgestellt. „Es gibt Überlegungen“, so ein Sprecher der Bank, „auf die Einnahme Verluste etwa mit weniger Giro -Freiposten zu reagieren“.

Dasselbe deutet die Sparkasse zu der Frage an, wie sie sich die verlorenen Zinseinnahmen zurückzuholen gedenkt: Weil man in Zukunft „auch mit entsprechenden Urteilen“ für Schecks und Überweisungen rechnet, sieht man „eine schnellere Wertstellung als bisher“ in jedem Fall kommen. Und: „Wie sich das letztlich auf die Gebühren auswirkt, ist noch völlig offen!“ Den Trick, den Giro-KundInnen die Freiposten zu streichen, kann die Sparkasse aber nicht mehr anwenden: Das hat sie schon im letzten Dezember vor dem BGH-Urteil vollständig getan. Susanne Paa

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