: Hain-Vernehmung abgebrochen
Trotz Zwangsgeld-Androhung wollte der frühere Mitarbeiter der Verteidigung im Schmücker-Prozeß die Frage nicht beantworten, ob er 1977 für eine „nichtniedersächsische Sicherheitsbehörde“ gearbeitet habe ■ Aus Hannover Jürgen Voges
Mit einem überraschenden Abbruch endete am Donnerstag abend die Vernehmung des im Verdacht der Spitzeltätigkeit stehenden Westberliner Taxi-Unternehmers Christian Hain durch den Untersuchungsausschuß des niedersächsischen Landtages zum Celler Anschlag. Hain weigerte sich trotz Androhung eines Zwangsgeldes die Frage zu beantworten, ob er 1977/78 für eine „nichtniedersächsische Sicherheitsbehörde“ gearbeitet habe. Auch nach der einstimmigen Feststellung des Ausschusses, daß die Nichtbeantwortung dieser Frage unzulässig sei, blieb der Zeuge bei seiner Weigerung. Der Ausschußvorsitzende Herbst (CDU) brach daraufhin die Sitzung ab und stellte Christian Hain anheim, sich vor der Fortsetzung der Vernehmung noch einmal rechtlich beraten zu lassen. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Jürgen Trittin vertrat nach der Vernehmung die Auffassung, daß nunmehr die „Beteiligung des Berliner Verfassungsschutzes an den Schmutzoperationen rund ums Celler Loch nicht mehr bestritten werden kann“.
Vor allem die Gründe, die Christian Hain am Donnerstag abend für seine Aussageverweigerung ins Feld führte, drängen den Schluß auf, daß der ehemalige Mitarbeiter der Verteidigung im Schmücker-Prozeß tatsächlich eine Karriere als Spitzel hinter sich hat. Hain hatte am Donnerstag schließlich zugegeben, daß er bei einem von dem niedersächsischen V-Mann Jelco Susak mitentwickelten „Plan zur Befreiung“ von Sigurd Debus aus dem Celler Knast die Rolle des Chauffeurs spielen, den „Befreiten“ nach Italien fahren und für ihn Quartier machen sollte. Als der Zeuge schließlich die Planung des Ausbruchs auf Ende 1977/Anfang 1978 datierte, konfrontierte ihn der Landtagsabgeordnete Trittin mit den Erkenntnissen des Ausschusses über eine Reihe von Besprechungen des niedersächsischen Verfassungsschutzes mit einer „nichtniedersächsischen Sicherheitsbehörde“ im gleichen Zeitraum. Seit langem ist bekannt, daß sich hinter dieser Sicherheitsbehörde der Westberliner Verfassungsschutz verbirgt.
Seine Weigerung begründete Hain daraufhin mit der Gefahr einer Falschaussage. Er könne „die Sachen nicht mehr auseinanderhalten“, erklärte er. Damit hat der Zeuge immerhin implizit zugestanden, daß es „Sachen“ mit einer nichtniedersächsischen Sicherheitsbehörde gegeben haben muß.
Der Abgeordnete Trittin zog gestern aus alledem den Schluß, daß sich auch Dienste anderer Bundesländer Ende der 70er Jahre an Provokationen in Niedersachsen beteiligt haben. Es könne nicht angehen, daß diese Dienste sich nun einer Kontrolle durch den Untersuchungsausschuß entzögen. Nach Aussage von Trittin bleibt dem Zeugen Hain für die Fortsetzung der Vernehmung nur noch, die Vorlage einer bestimmte Fragen nicht zulassenden Aussagegenehmigung einer Behörde oder aber das Risiko von Zwangsgeldern und letztlich Beugehaft auf sich zu nehmen. Auf die entscheidende Frage an den Zeugen werde der Ausschuß nicht verzichten.
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