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Eifersucht?

■ Junge Frau wegen Schuß auf Geliebten vor Gericht / Er war mit anderen Frauen unterwegs

Unter dem Vorwurf des versuchten Totschlags muß sich eine 29jährige Frau vor einer Moabiter Schwurgerichtskammer verantworten. Sie hatte am frühen Morgen des 4.Oktober 1987 ihren damaligen Geliebten in seiner Charlottenburger Wohnung mit einem Gasrevolver in den Hals geschossen. Die Anklage geht von Eifersucht aus. Der damals 30jährige Freund wurde durch eine Notoperation gerettet und mußte vier Wochen im Krankenhaus liegen.

Die Angeklagte, die seinerzeit in einer Peep-Show gearbeitet hatte, erklärte, sie habe den Mann nicht töten wollen. Weil er sie zuvor erniedrigt habe, habe auch sie ihn demütigen wollen und irgendwie sei die Waffe dann losgegangen. Am Vorabend hatte der Geliebte plötzlich ein Treffen mit der Angeklagten abgesagt. Durch ihren Ex-Freund hatte die junge Frau erfahren, daß der neue Freund eine andere Frau treffen wollte, von der er irgendwann gesagt hatte, er wolle mit ihr schlafen.

Im Prozeß sagte der Ex-Freund, die Angeklagte und er hätten die ganze Nacht zusammen geredet und Alkohol getrunken. Sie sei moralisch am Boden gewesen, völlig kraftlos und resigniert, nicht aber wütend. Um eine klärende Aussprache mit dem neuen Freund herbeizuführen, sei sie zu ihm gegangen. Das Opfer geht davon aus, daß die Angeklagte ihn nicht erschießen, sondern nur erschrecken wollte. Bevor er ihr habe erklären können, daß er sie nicht betrogen habe, sei der Schuß losgegangen. Der Mann räumte ein, daß sein Verhalten gegenüber anderen Frauen von der Angeklagten hätte mißverstanden werden können.

dpa

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