Hamburg: Ausländerwahlrecht tritt jetzt in Kraft

Hamburg (taz) - Mit den Stimmen von SPD, FDP und GAL hat die Hamburger Bürgerschaft gestern endgültig das kommunale Wahlrecht für Ausländer verabschiedet. Die Inkraftsetzung war vor zwei Wochen von der CDU-Fraktion verhindert worden, in der gestrigen zweiten Lesung ging das Gesetz dann glatt durch. Fortan dürfen sich AusländerInnen in Hamburg aktiv und passiv an Wahlen beteiligen, wenn sie mindestens acht Jahre vor dem Wahltag in die BRD eingereist sind und über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen. Im Gegensatz zu Schleswig-Holstein, das am Dienstag lediglich BürgerInnen aus skandinavischen Ländern Wahlrecht einräumte, gilt das Hamburger Gesetz für alle Ausländer - etwa 85.000 werden bei der kommenden Wahl 1991 davon betroffen sein. Allerdings dürfen sie lediglich an der Wahl zu den relativ bedeutungslosen Bezirksversammlungen stimmen. Anders als in anderen Bundesländern verfügen die Bezirksversammlungen über fast keine Kompetenzen, in jedem Streitfall kann die Landesregierung ein Verfahren und eine Entscheidung an sich ziehen. Bundesinnenminister Zimmermann (CSU) hatte das Hamburger Gesetz einen „Anschlag auf die Verfassung“ genannt und angekündigt, entweder die Bundesregierung oder die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag werde dagegen Verfassungsklage erheben.

ak