: VS contra taz
■ Beamtenehrenwort wiegt mehr als das zweier Abgeordneter
Der Verfassungsschützer Horst Bakker hat sich in der ersten Runde vor der 27.Kammer des Landgerichts mit seinem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung überraschend gegen die taz durchgesetzt. Nach einem Urteil vom Donnerstag darf die taz bei Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 500.000 Mark nicht mehr behaupten, Bakker habe einen Bericht der Abteilung Rechtsextremismus über die Verquickung von Junger Union mit rechtsradikalen Kreisen in die Rubrik „Harmlos“ heruntergestuft, und er habe diese Abteilung personell umstrukturiert, um ähnlicher Unbill für die Zukunft vorzubauen, und er habe die Springer Presse mit internen Informationen aus dem Landesamt für Verfassungsschutz versorgt.
Als Erkenntnisgrundlage lagen die eidesstattlichen Versicherungen von Bakker selbst und von den SPD-Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, Lorenz und Pätzold vor. Letztere hatten versichert, daß ihnen aus ihrer Tätigkeit als Abgeordnete bekannt sei, daß Bakker für die Änderung der Teile des Parteienberichts verantwortlich gewesen sei, in dem die ursprünglich detailreiche Darstellung rechtsextremistischer Aktivitäten von Mitgliedern der Jungen Union heruntergespielt worden ist. Ihnen war auch bekannt, daß Bakker einer der Motoren einer Umstrukturierung des Verfassungsschutzes gewesen ist, die zu einer wachsenden Machtfülle gerade auch in seiner Hand geführt hat. Schließlich wußten sie, daß Bakker Informationen, die die 'Welt am Sonntag‘ Anfang Januar verbreitet, in den Tagen vor der Veröffentlichung im Landesamt hat sammeln lassen. Bakker bestritt all dies.
taz-Anwalt Eisenberg argumentierte, auch wenn Aussage gegen Aussage stehe, müsse die Pressefreiheit vorgehen. Dennoch verbot die Kammer der taz bis auf weiteres, die Behauptungen erneut aufzustellen. Der Ausgang des Verfahrens wird nun davon abhängen, ob ein neuer Senat dafür sorgt, daß überprüft werden kann, wer hier die Unwahrheit gesagt hat.
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