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Bei Krankenkassenflucht ertappt

■ Bundestagsabgeordnete bestreiten, Gesundheitsreform mit eigenem Gesetz umgehen zu wollen

Berlin (taz/ap) - Nachdem sie von der Presse in flagranti ertappt worden sind, haben Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen gestern bestritten, sie hätten sich zur persönlichen Umgehung der Gesundheitsreform ein eigenes Gesetz gezimmert. Zeitungsberichte hatten ein von CDU/CSU, FDP und SPD unterzeichnetes interfraktionelles Gesetz publik gemacht, das den Bundestagsabgeordneten zu Beginn jedes Jahres freistellt, ob sie über die private Beihilfe oder die gesetzlichen Krankenkassen versichert sein wollen.

Bislang müssen die Abgeordneten sich zu Beginn einer Legislaturperiode für vier Jahre auf eine Versicherungsform festlegen. Der im Ältestenrat des Bundestages ausgeklügelte Gesetzentwurf gäbe den Abgeordneten die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Krankenkasse auszusteigen und so die Negativ -Folgen der von ihnen selbst beschlossenen Gesundheitsreform zu umgehen.

Nachdem diese Pläne öffentlich gemacht wurden, versicherten die Parlamentarier aller Fraktionen gestern, es sei mit dem Gesetzentwurf „von keiner Seite eine Besserstellung der Parlamentarier beabsichtigt“. Man werde den Entwurf daraufhin noch einmal überprüfen. Bundestagspräsidentin Süßmuth beteuerte, die Pläne stünden in keinem Zusammenhang mit der Gesundheitsreform. Sie seien schon im Juni 1988 gefaßt worden. Zu diesem Zeitpunkt lagen die ersten Spar -Entwürfe aus dem Blüm-Ministerium jedoch schon auf dem Tisch.

Der Abgeordnete der Grünen, Kleinert, wies gestern vehement die Aussage Süßmuths zurück, der Selbsbedienungs-Entwurf in Sachen Krankenversicherung sei auf seine Initiative zurückzuführen.

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