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Falsches Knie operiert

Ein 38jähriger Arzt für Orthopädie, der eine Patientin am falschen Knie operiert hatte, muß nach der Entscheidung eines Moabiter Schöffengerichts 5.000 Mark Geldbuße an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Damit wurde das Verfahren gestern wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt. Der Mediziner hatte die jetzt 19jährige Schneiderin im März vorigen Jahres als Belegarzt in der Havelklinik operiert, ohne sich unmittelbar vor dem Eingriff das Krankenblatt oder Röntgenaufnahmen angesehen zu haben. Auf dem Operationsplan war seinerzeit von einer Arzthelferin das falsche Knie eingetragen worden. In der Urteilsbegründung hieß es, ein derartiger Fehler wäre wohl nicht passiert, wenn der Angeklagte sich persönlich Einblick in die Krankenunterlagen verschafft hätte.

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