Schnüffeln - bitte zwanglos

■ Weil er den Fragebogen des Verfassungschutzes nicht ausfüllte, wollte die Post einen Fernmelder fristlos feuern / Zu Unrecht, entschied das Landesarbeitsgericht

Die Deutsche Bundespost darf ihren Fernmeldehandwerker Horst Hänel nicht zwingen, einen 13seitigen Katalog mit politischen Fragen auszufüllen. Das hat das Bremer Landesarbeitsgericht gestern in zweiter Instanz entschieden. Endgültig, denn eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist zugelassen.

Damit bestätigte die Kammer unter Vorsitz von Richter Heiko Menke das Urteil der ersten Instanz vom August 1987. Der strittige Fragebogen trägt die Formularnummer Sf 951 836 000 und ist ganz im Stil der goldenen Fünfziger gehalten: „Haben Sie Beziehungen in den kommunistischen Machtbereich (auch Brieffreundschaften)?“, wird da gefragt und:

„Haben Sie, Ihre Verlobte oder Ehefrau in den letzten zehn Jahren Reisen dorthin unternommen?“ Hänel war ins Fadenkreuz seiner Dienstherren schon 1980 geraten, weil er sich wegen illegalen Malens von Friedensparolen vor Gericht verantworten mußte. Der Prozeß wurde eingestellt. Doch die Post und hinter ihr der Verfassungsschutz, der den Fragebogen dann auswerten wollte, wichen nicht von Hänels Fersen. Der weigerte sich standhaft. Als die Post ihm die fristlose Entlassung androhte, klagte Hänel vor dem Arbeitsgericht - und gewann. Was er aber damals zusätzlich festgestellt haben wollte und heute wieder verlangte, blieb ihm beide Male versagt: Eine grund

sätzliche Absage der Richter an die Ausforschungspraxis der Post. Doch wie so oft, verspürte auch diese Kammer keine Lust auf ein rechtssprecherisches Wagnis und ließ die Frage einfach offen. Allein, daß nicht mit der Kündigung gedroht werden darf, das entschieden die drei Richter. Mehr nicht, punktum! Wie zur Strafe für seine Forderung brummten sie dem Kläger Hänel vier Fünftel der Kosten für die heutige Verhandlung auf. Die wird nun die Postgewerkschaft zahlen, denn sie hat ihrem Mitglied Hänel Rechtsschutz zugesichert. Damals, als der Verfassungsschutz hinter Hänel her war, lief in der Gewerkschaft ein Ausschlußverfahren gegen den

aufmüpfigen Jugendvertreter und Vertrauensmann. So ändern sich die Fronten. Nur Rechtsanwalt Dr. Karl Iken, der die Post gestern vertrat, war noch vom alten Schrot.

Auf den Vorhalt von Hänels Beistand Eberhard Schultz, daß Hänel in den letzten neun Jahren nicht verfassungsfeindlich aufgefallen sei, konterte er so: Das kenne man. Wenn jemand wie Hänel erwischt werde, „dann wird der Mann von der Front abgezogen und ins Glied zurückgenommen“. Hinter all dem sehe er eine „rote Linie“, die bis in die Presse führe. Die taz und andere Zeitungen hätten ja ausführliche über den bisherigen Rechtsstreit berichtet...

mw