: Übertriebene Reaktion
■ betr.: „Student verklagt Professor“, taz vom 1.2.89
Wie bereits mit meinem Schreiben vom 2.2.1989 dargestellt, entspricht die von Ihnen in dem o.g. Artikel wiedergegebene Darstellung bezüglich der Einleitung eines Disziplinarverfahrens nicht den Tatsachen. Vielmehr ergeben die mir jetzt vorliegenden Aussagen folgendes Bild:
Der Hochschullehrer Prof. Dreybrodt begehrte von dem betroffenen Studenten und einer weiteren Studentin, die direkt vor der Drehtür postiert waren, Einlaß in das widerrechtlich besetzte MZH. Nachdem dies verweigert wurde, ging Herr Dreybrodt auf die Tür zu. Er wurde daraufhin von dem Studenten abgedrängt und so gehindert, das Gebäude zu betreten. In der Gegenreaktion von Herrn Prof. Dreybrodt kam es zu einem sehr kurzen „Gerangel“, bei dem Herr Dreybrodt versuchte, den Studenten zur Seite zu drücken. Dabei kam der Student zu Fall. Er sprang aber sofort wieder auf, während der Hochschullehrer das Gebäude durch die Drehtür betrat.
Die Verletzungen des Studenten sind danach geringfügig (kleine Hautabschürfungen) gewesen. Die „Anzeige“ des Studenten ging auch erst 6 Tage nach dem Vorfall bei mir ein.
Ich sehe aus dem oben angegebenen Grund für die Einleitung eines Verfahrens gegen Herrn Prof. Dreybrodt z.Z. keine Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen,
Timm, Rektor der Uni Bremen.
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