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Im Sommer wird es Innen wieder sicher

Rechtspolitiker von CDU und FDP wollen Artikelgesetz zur Inneren Sicherheit Ostern verabschieden / Verzicht auf den Zensurparagraphen 130b / Kronzeugenregelung und Vermummungsverbot leicht modifiziert  ■  Aus Bonn Ch. Wiedemann

Das Artikelgesetz zur Inneren Sicherheit, das unter anderem die Strafbarkeit der Vermummung und die Kronzeugenregelung vorsieht, soll bis Ostern verabschiedet werden und im Sommer in Kraft treten. Dies teilten die Rechtspolitiker von CDU und FDP gestern in Bonn mit, nachdem sie sich zuvor auf einige Änderungen des Gesetzentwurfs geeinigt hatten.

Der geplante Zensur-Paragraph 130b (Befürwortung von Straftaten) wird fallengelassen, ebenso die bußgeldbewehrte Kooperationspflicht von Veranstaltern und Polizei. Verfahrenseinstellungen oder andere Vergünstigungen für Kronzeugen müssen künftig von einem Strafsenat ausgesprochen werden anstelle des bisher vorgesehenen Ermittlungsrichters. Personen wie Rechtsanwälte, die Kronzeugen an den Staat vermitteln, werden gesetzlich von der Pflicht befreit, die ihnen bekanntgewordenen Straftaten anzuzeigen. Wenn bei Demonstrationen Gegenstände, zum Beispiel Helme, beschlagnahmt werden, haben die Besitzer demnächst keinen Anspruch mehr, sich ihr Eigentum bei der Polizei wieder abzuholen.

Gemäß einem früheren Parteitagsbeschluß der FDP wird das Filmen von Demonstrationen durch die Polizei jetzt gesetzlich geregelt, allerdings durch eine Gummi-Bestimmung: Aufnahmen sollen nur zulässig sein, wenn „erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen“. Die Filme sind „unverzüglich zu vernichten“, soweit sie nicht zur Verfolgung einer Straftat benötigt werden oder eine Person betreffen, von der „erhebliche Gefahren“ bei künftigen Aufzügen erwartet werden. Mit diesen Änderungen ist nach Angaben des FDP-Rechtspolitikers Detlef Kleinert auch die Zustimmung der FDP-Innenpolitiker Baum, Hirsch und Lüder garantiert.

Eine Richtlinie des Innenministeriums zum Verhalten der Polizei bei der Verfolgung Vermummter soll es nun doch nicht geben. Die Abwägung zwischen dem Legalitätsprinzip (Vermummung darf als Straftat nicht geduldet werden) und dem Opportunitätsprinzip (durch ein Eingreifen eine Eskalation heraufzubeschwören) müsse die Polizei ohnehin vornehmen, hieß es gestern.

Die SPD, die den Gesetzentwurf ablehnt, wies darauf hin, daß 1987 nur 56 Personen, darunter auch Fußballrowdies, wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt wurden. Die geplante Vorbeugehaft für Demonstranten, die des wiederholten schweren Landfriedensbruchs verdächtigt werden, sei angesichts dieser Zahlen „durch Rechtstatsachen nicht gedeckt“. Das Artikelgesetz zur Inneren Sicherheit war nach den Startbahn-Schüssen bereits im Dezember 87 vom Kabinett als Entwurf im Schnellverfahren beschlossen worden.

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