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Schuldenkrise vor UNO-Kommission

Genf (taz) - Mit großer Mehrheit hat die UNO -Menschenrechtskommission in Genf beschlossen, zum ersten Mal in ihrer Geschichte auf der nächsten Vollsitzung im Februar 1990 die Schuldenkrise zu behandeln. Unter dem Oberthema „Menschenrecht auf Entwicklung und einen angemessenen Lebensstandard“ sollen die Auslandsverschuldung der Dritt-Welt-Länder, die von Weltbank und Internationalem Währungfonds verlangten Anpassungsmaßnahmen nationaler Ökonomien als Bedingung für weitere Kredite bzw. Schuldenstreckungen sowie deren Auswirkungen auf den Lebensstandard der Bevölkerungen behandelt werden. Gegen die Behandlung dieses Themas stimmten die Bundesrepublik, die USA, Kanada, Großbritannien, Japan und Schweden. Der Rest enthielt sich.

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