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Gleicher Lohn für Frauenarbeit

Kiel (ap) - Vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein haben mehrere Arbeiterinnen ihren Anspruch auf Gleichstellung mit ihren männlichen Kollegen durchgesetzt. Sie arbeiteten in der Tischlerei eines Wohnwagenherstellers als Montagehelferinnen. Der Haustarifvertrag sah für Montagehelfer einen Stundenlohn von 14,72 Mark und für „leichte Montagearbeiten“ einen Satz von 12,65 Mark vor. Die Frauen bekamen den niedrigeren Lohn. Sie machten jedoch geltend, daß sich ihre Arbeit nicht von der der männlichen Montagehelfer unterscheide. Das Gericht gab allen Klagen statt. Dies ergebe sich schon daraus, daß alle Frauen in der Tischlerei den niedrigeren und alle Männer den höheren Lohn erhalten hätten. Der Grundsatz gleicher Entlohnung gelte auch dann, wenn „wegen des Geschlechts grundsätzlich leichtere, geringer bezahlte Arbeit zugewiesen wird“. (Az. 1c Ca 1706/88)

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