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RAF-Hungerstreik-betr.: "RAF-Hungerstreik wird fortgesetzt", taz vom 1.3.89

betr.: „RAF-Hungerstreik wird fortgesetzt“,

taz vom 1.3.89

Leider kann man nicht einen Sinn stärken, der über den Menschen die Menschlichkeit vergißt. Nein, ob das Strafgesetzbuch ein bißchen besser oder schlechter ist, ob unser Richtertum oder unsere Gefängnisse zu erneuern seien: wir haben eigentlich gar nicht das Recht, darüber nachzudenken, solange wir uns nicht um das Menschenmaterial kümmern, das wir täglich gefühl- und gedankenlos in die Tiefe stampfen, um uns dann zu wundern oder gar zu beklagen, wenn von der anderen Seite mal die Rechnung präsentiert wird.

(...) Die Teilnehmer am Hungerstreik, die der RAF und dem „Antiimperialistischen Widerstand“ zugerechnet werden, werden von verschiedenen Staatsanwaltschaften wegen des Vorwurfs einer Straftat gemäß § 129 a StGB (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) verfolgt. Sie wollen mit diesem Hungerstreik eine Veränderung ihrer Haftbedingungen durchsetzen. Das ist ihre letzte verbliebene Möglichkeit, um ihre Interessen nach außen hin erkennbar zu machen. Und das ist legitim.

Karl Kirchner, Würzburg

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