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Beugehaft angeordnet

Bochum (taz) - Der Bundesgerichtshof hat jetzt erstmals gegen eine Frau aus Bochum, die im Zusammenhang mit der Großrazzia gegen die Revolutionären Zellen vom 18.12.'87 als Zeugin jedwede Aussage verweigert, Erzwingungshaft angeordnet. In dem Beschluß vom 27.2. wird der Zeugin vorgehalten, ihre Aussageverweigerung als „eine kollektive Demonstration gegen die Strafverfolgungsorgane“ zu verstehen. Für den 16.3. wurde die Zeugin zu einer Vernehmung bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vorgeladen. Angesichts des BGH-Beschlusses ist zu befürchten, daß bei einer erneuten Aussageverweigerung dann noch am Ort die Verhaftung erfolgt. Wie berichtet, verweigern etwa zwei Dutzend ZeugInnen aus NRW und dem Hamburger Raum jegliche Aussage. Gegen acht Personen hat die Bundesanwaltschaft inzwischen Ezwingungshaft beantragt, die bis zu sechs Monaten verhängt werden kann. Die kollektive Verweigerung hat inzwischen bei vier Zeuginnen zu eigenen Ermittlungsverfahren wegen § 129a geführt. In der Wohnung der Frauen waren Flugblätter gefunden worden, mit denen zur Zeugnisverweigerung aufgerufen wurde. Rechtlich stellt der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf, der von der BAW die Ermittlungen übernommen hat, den „in dem Flugblatt erhaltenen Aufruf zur unberechtigten Aussageverweigerung als Unterstützung der terroristischen Vereinigung Revolutionäre Zellen/Rote Zora dar.

J. S.

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