„Senat behindert Ausschuß“

■ MEK-Beamte vom Geiselausschuß nicht öffentlich vernommen, obwohl die Namen der angeblich von der Mafia bedrohten Beamten ohne Auflagen an einen Anwalt gegeben wurden

Nur nichtöffentlich durften gestern die drei MEK-Beamten, die am Grundbergsee Marion Löblich, die Komplizin der Geiselnehmer, festgenommen hatten, vor dem Untersuchsausschuß Geiseldrama aussagen. Der Senat hatte eine Ausagegenehmigung für eine öffentlich Vernehmung verweigert. Begründung: Gegen die drei Beamten läge eine Morddrohung der italienischen Mafia vor. Nicht der Schutz der Zeugen sei damit beabsichtigt, meint das grüne Auschußmitglied Martin Thomas, sondern die Behinderung der Ausschußarbeit. Denn

die angeblich so schützenswerten Namen der drei MEK-Beamten seien Rechtsanwalt Rosenkranz, dem Anwalt der Familie de Giorgi, mitgeteilt worden, ohne daß diesem die Auflage gemacht worden sei, bestimmte Aktenteile für sich zu behalten. Dadurch werde deutlich, daß der Senat die Aussagegenehmigung nicht zum persönlichen Schutz der Beamten beschränkt habe.

Rosenkranz hat im Auftrag der Familie des erschossenen italienischen Jungen Anzeige gegen Einsatzleiter Möller und andere Polizeibeamte erstattet. Das Ermitt

lungsverfahren gegen die Polizisten wurde vom Staatsanwalt vorläufig eingestellt. Dagegen hat Rosenkranz Widerspruch eingelegt und angeregt, mit einer Entscheidung zu warten, bis der Untersuchungsausschuß seine Vernehmungen abgeschlossen hat. Für Martin Thomas weitet sich das Umgehen des Senats mit dem Untersuchungsausschuß zum Skandal aus. „Der Ausschuß wird sich überlegen müssen, wie eine umfassende Aufklärung gegen den Senat und das Stadt- und Polizeiamt durchgesetzt werden kann.“

hbk