Weiter bevormunden

■ Bundesrat will Reformansätze im „Betreuungsgesetz“ kippen

Morgen, Freitag, wird im Bundesrat der Entwurf zu einem „Betreuungsgesetz“ behandelt. Dieses Gesetz soll erwachsenen, geistig behinderten Menschen das Recht zubilligen, für sich selbst zu sprechen und zu handeln, „wo immer dies möglich ist.“ Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das veraltete Vormundschaftsrecht ablösen, das Eltern und Amtsvormunden bisher ein recht umfangreiches Verfügungsrecht über ihre erwachsenen, geistig behinderten Kinder und Mündel zur Seite stellte.

Die „Lebenshilfe für geistig Behinderte Bremen e.V.“ wandte sich gestern an die Presse, weil ruchbar wurde, daß im Bundesrat Bestrebungen im Gang sind, die geplanten Reformen im „Betreuunggesetz“ aus finanziellen Gründen zurückzunehmen. Denn der Gesetzentwurf der Bunderegierung sieht vor, daß zusätzliches Fachpersonal bei Gerichten, Betreuungsvereinen und Behörden dafür sorgen soll, den Interessen behinderter Menschen zum Durchbruch zu verhelfen. Gespart werden soll am Fachpersonal und anRegelungen, die vorsehen, die BetreuerInnen von Behinderten alle fünf Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Wegfallen soll auch der Paragraph, der regelt, daß Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit „nicht gegen den natürlichen Willen der Betroffenen“ ausgeführt werden dürfen. Die Bundesvereinigung „Lebenshilfe“ appelliert an „alle Mitlieder des Bundesrates, den ausgewogenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu unterstützen.“

B.D.