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Postkontrolle im Startbahn-Prozeß

Frankfurt (taz) - Mit zahlreichen Pausen schleppte sich gestern der Startbahn-Prozeß vor dem Frankfurter Oberlandesgericht in den Nachmittag. Mehrere Befangenheitsänträge gegen den gesamten Senat und gegen den Beisitzenden Richter Klein bereiteten dem Gericht offensichtlich Kopfzerbrechen. Vorsitzender Richter Schieferstein merkte ratlos an: „Ich weiß nicht mehr, wer hier überhaupt zuständig ist.“ Dreh- und Angelpunkt der Besorgnis der 18 VerteidigerInnen, das Gericht könnte befangen sein, war die Kontrolle des Postverkehrs der vier in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten. Rechtsanwalt Baier formulierte einen Antrag, der klären sollte, ob sämtliche eingehende Post vom Gericht unbesehen an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weitergeleitet worden ist. Das Gericht brauchte zur Befragung der zuständigen Geschäftststellenleiterin geschlagene zwei Stunden. Deren dienstliche Erklärung fand dann jedoch keine Gnade vor den Augen der Verteidigung, weil sie nur Angaben zur Dauer der Zustellung enthielt, nichts aber darüber, ob die Briefe kopiert und per Telefax nach Karlsruhe gegangen sein könnten. Bundesanwalt Pflieger wies diesen Verdacht zurück. Am Nachmittag lehnte es das Gericht ab, die Geschäftsstellenleiterin in den Zeugenstand zu rufen.

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