Atomruine darf abgerissen werden

Regensburger Verwaltungsgericht weist Klage der Stadt Landshut in Sachen Abbruch des AKWs Niederaichbach zurück / Zusätzliche radioaktive Belastung durch Tschernobyl muß berücksichtigt werden  ■  Aus Regensburg Luitgard Koch

Der spektakuläre Abriß der bayerischen Atomruine von Niederaichbach ist nun endgültig von gerichtlicher Seite abgesegnet. Auch die Klage der Stadt Landshut konnte den Abbruch des Schrottreaktors, der in unmittelbarer Nachbarschaft der niederbayerischen Stadt und der beiden AKWs Isar I und Isar II bei Ohu liegt, nicht aufhalten. Gestern entschied das Verwaltungsgericht Regensburg, ganz im Sinne des Freistaats, die Genehmigung zum Abbruch wird nicht aufgehoben, auch wenn die Klage der Stadt Landshut zulässig war.

Grundsätzlich steht der Stadt nach Ansicht des Gerichts ein Recht zum Schutz ihrer bebauten Grundstücke und gemeindlichen Einrichtungen vor ionisierenden Strahlen zu. Allerdings müßten derartige gerichtliche Einwendungen während der Auslegungsfrist der Genehmigungsunterlagen eingebracht werden. Die Stadt Landshut hatte im Juli 1986, einen Monat nachdem das bayerische Umweltministerium den Abbruch genehmigte, vor dem Münchner Verwaltungsgerichtshof Klage erhoben. Ausschlaggebend dafür war für die Stadtväter vor allem die zusätzliche radioaktive Belastung, die sich aus der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl ergab.

Die Streitfrage, ob diese Zusatzbelastung neben der Strahlenquelle aus dem Abriß zunächst bei der Genehmigungsbehörde (sprich Umweltministerium) oder erst beim gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden kann, entschied das Verwaltungsgericht zugunsten letzterem. Gleichzeitig verwiesen die Richter nochmals darauf, daß bei Genehmigungen für Atomanlagen zuvor entstandene „Belastungen nicht nur aus inländischen, sondern auch aus ausländischen Anlagen und gleichermaßen Belastungen aus dem Betrieb wie aus Störfällen“ berücksichtigt werden müssen.

Bereits im August vergangenen Jahres, als die Richter eine gleichlautende Klage eines nahe Niederaichbach wohnenden Bürgers abwiesen, betonten sie diesen Sachverhalt. Das Umweltministerium jedoch hatte die in der Gegend um Landshut bereits bestehenden Belastungen nicht interessiert. Trotzdem zweifelten die Regensburger Richter die Berechnungen über die radioaktive Belastung der Stadt Landshut an. Vielmehr vertrauten sie auf die Angaben aus dem bayerischen Umweltministerium, wonach die freigesetzte Radioaktivität nur ein Dreißigtausendstel des zulässigen Grenzwerts von 30 Millirem betrage.

„Wegen der Besonderheit des Falles“ sah das Gericht sich nicht dazu veranlaßt festzustellen, warum die Meßwerte der Stadt Landshut sich von denen aus dem Umweltministerium unterscheiden. Vage war von „unterschiedlichen Meßmethoden“ die Rede. Auch das Eilverfahren, mit dem die Stadt Landshut einen sofortigen Stopp der Abrißarbeiten erreichen wollte, wurde abgeschmettert.

Besonders erfolgreich war das 232 Millionen teure AKW Niederaichbach nie. Bereits kurz nach Inbetriebnahme erwies sich der Reaktor als Flop. Rund 160 Millionen wird der Abriß der Atomruine kosten, mit nochmals 34 Millionen rechnet man für den gesicherten Einschluß.