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Todesstrafe aufgehoben

Die Alliierte Kommandantur hat die Todesstrafe in allen Vorschriften der alliierten Gesetzgebung in Berlin aufgehoben. In einer gestern erlassenen Anordnung (BK/O) wurde verfügt, daß keine Person wegen Verstoßes gegen die alliierte Gesetzgebung zum Tode verurteilt werden kann. Die Todesstrafe konnte bisher nach zwei Vorschriften verhängt werden. Nach dem Gesetz Nummer 43 des Alliierten Kontrollrats vom 20. Dezember 1946 haben die vier Siegermächte die Ein- und Ausfuhr sowie den Transport und die Lagerung von „Kriegsmaterial“ verboten und bisher mit der Todesstrafe bedroht. Die zweite Vorschrift ist die Verordnung 511 vom 15.Oktober 1951, die strafbare Handlungen gegen die Interessen der Besatzungsmächte regelt und ebenfalls die Todesstrafe vorsah.

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