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Ein Monatsgehalt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel hat ein neues Urteil gegen Diskriminierung von Frauen bei einer Stellenbewerbung gefällt. Bei einer „geschlechtsbezogenen Diskriminierung“ sei Schadensersatz zu zahlen, entschieden die Richter des 8.Senats. Als Regelentschädigung für den immateriellen Schaden setzten die Richter ein Monatsgehalt fest. Ein Hamburger Tierschutzverein muß dieses Monatsgehalt (rund 830 Mark) einer Frau zahlen, deren Bewerbung abgelehnt worden war. Die beiden unteren Instanzen hatten ihr noch sechs Monatsgehälter zugebilligt. Ihre Bewerbung war mit dem Hinweis, die Arbeitszeit gehe bis in die Nacht hinein, als Frau sei sie deshalb ungeeignet, abgewiesen worden. Hierin sahen die Richter eine „erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts“. Bei einem zweiten, ebenfalls entschiedenen Fall ging eine Klägerin aus Köln dagegen leer aus: Sie hatte in einer Resozialisierungseinrichtung für entlassene Strafgefangene eine von ihr gewünschte Stelle nicht bekommen. Auch hier lag nach der Entscheidung des Gerichts ein Fall von Diskriminierung vor. Allerdings bekommt die Frau deswegen kein Geld, weil sie noch acht Monate nach der Absage auf einem anderen Arbeitsplatz bei diesem Arbeitgeber Dienst tat und zuvor eine andere Stelle abgelehnt hatte. In der Begründung betonten die Richter, daß die gesetzlichen Regelungen gegen die Diskriminierung auch für Männer gelten. So liegt bereits die Klage eines Mannes auf dem Tisch, der nicht Büffetier werden durfte. (Az.: 8 AR 35/86 und 8 AZR 447/87 vom 14.März 1989)

dpa

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