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Bedenken gegen Eurofahndung

Bonn (ap) - Der zugleich mit dem Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den Beneluxstaaten, Frankreich und der Bundesrepublik zum 1. Januar 1990 geplante grenzüberschreitende Fahndungsverbund stößt auf Bedenken der Datenschützer. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Alfred Einwag erklärte am Dienstag in Bonn nach Gesprächen mit seinen Kollegen aus Frankreich und Luxemburg, bevor das sogenannte Schengener Informationssystem (S.I.S.) in Betrieb genommen werden dürfe, müßten Mindestanforderungen des Datenschutzes erfüllt sein.

Bisher hätte einer der Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens zwischen der BRD, Frankreich, Belgien, Holland und Luxemburg noch kein Datenschutzgesetz, zwei weitere noch keine Regelungen für den Polizeibereich.

Für das „Schengener Informationssystem“ müßten der Inhalt gemeinsamer Dateien, ihr Zweck und ihre Verwendung präzise und rechtsverbindlich definiert werden. Jeder Bürger müsse in jedem Vertragsstaat weitgehenden Zugang zu ihn betreffenden Daten sowie ein Recht auf Berichtigung unzutreffender und auf Löschung nicht stichhaltiger Daten haben. Der Umgang mit personenbezogenen Daten müsse in allen Vertragsstaaten von unabhängigen Organen kontrolliert werden. Zudem solle ein gemeinsames Kontrollorgan eingerichtet werden.

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