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Für Grundrecht auf Asyl

■ FDP-Politiker beschuldigen Zimmermann, er nutze den baldigen Wegfall der Grenzkontrollen als Grund für Verfassungsänderung

Berlin (ap/taz) - Die FDP-Politiker Baum und Hirsch haben sich gestern erneut gegen die Pläne von Innenminister Zimmerman gewandt, das Grundrecht auf Asyl einzuschränken und durch eine „institutionelle Garantie“ zu ersetzen. Eine solche institutionelle Garantie enthalte keinen Rechtsanspruch auf individuelle Überprüfung eines jeden Asylbegehrens. Nach Meinung von Baum und Hirsch käme sie einer faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl gleich, denn sie bedeute die Rückschiebung von Flüchtlingen an den Grenzen nach einem pauschalisierten Verfahren ohne Einzelfallprüfung. Die FDP-Politiker warfen Zimmermann vor, den bevorstehenden Wegfall der Grenzkontrollen zwischen Frankreich, den Benelux-Staaten und der BRD „vorsätzlich“ als vermeintlichen Zeitdruck zu benutzen, um eine Verfassungsänderung nach seinen Vorstellungen zu erzwingen. Gleichzeitig blockiere der Innenminister die Beschleunigung der Asylverfahren.

In bezug auf eine europäische Einigung forderten Hirsch und Baum Verhandlungen über ein europäisches Asylrecht auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention. Nur eine einheitliche europäische Regelung könne verhindern, daß AsylbewerberInnen sich auf das Land mit den vermeintlich günstigsten Bedingungen konzentrieren. Bei einer Harmonisierung des Asylrechts gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention brauche auch das Grundgesetz nicht geändert zu werden, meinte Hirsch. In der kommenden Woche soll der Streit um das Asylrecht Gegenstand eines Koalitionsgespräches werden.

Zu einer klammheimlichen Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung politischer Flüchtlinge scheint derzeit Österreich zu werden. Auf dem Wiener Flughafen wurden in den letzten Tagen mehr als 60 türkische Reisende festgehalten, die den österreichischen Behörden zufolge in die BRD und die Schweiz weiterreisen wollten, um dort Asylantrag zu stellen. Österreichs Außenminister hatte unlängst Innenminister Zimmermann bereits Hilfe bei der Zurückweisung jugoslawischer AsylbewerberInnen zugesagt, für die Österreich ebenfalls Durchreiseland ist. Damit die in Bonn geplante Visumpflicht für Jugoslawen als Asylhinderungsgrund greifen kann, wollen Österreichs Behörden schon an ihren Grenzen prüfen, ob die Reisenden ein Visum für die Bundesrepublik besitzen.

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