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Eigene Wohnung zu teuer?

■ Die Entscheidung über die Heimeinweisung von Heinz- Dieter Jänisch steht immer noch aus

Der Fall des 57-jährigen, an Multiple Sklerose erkrankten Heinz-Dieter Jänisch aus Osterholz (die taz berichtete), könnte zu einem Präzedenzfall für die zukünftige Pflege von Behinderten in Bremen werden. Dabei geht es um die Frage, in welchem Umfang individuelle Wünsche eines Behinderten nach dem Bundessozialhilfegesetz finanziert werden müssen. Jänisch lebt in seiner eigenen Wohnung, ist aber wegen seiner schweren Erkrankung auf dauernde Betreuung angewiesen. Die notwendigen Kosten in Höhe von derzeit 6.300 Mark will das Ortsamt Osterholz aber nicht mehr aufbringen. Sachgebietsleiter Horst Manke bezieht sich dabei auf eine Verwaltungsanweisung von Sozialsenator Scherf, nach der die Kosten für die häusliche Pflege die angemessenen Kosten der Altenpflege der Bremer

Heimstiftung um höchsten 20% übersteigen dürfen. Diese betragen zwischen 2.800 und 3.000 Mark. Deswegen soll Jänisch in ein Heim eingewiesen werden.

Jänisch wird derzeit von einer Nachtschwester, einer Haushaltshilfe und zwei Zivildienstleistenden, deren Kosten eine karitative Organisation trägt, betreut. Überlegungen, die Nachtschwester der evangelischen Frauenhilfe durch eine private Nachtschwester zu ersetzen, wurden gestern morgen bei einem Gespräch zwischen Jänisch und Behördenvertretern wieder fallengelassen: Die erhofften Kosteneinsparungen treten nicht ein. Bis zur Entscheidung des Widerspruchsausschusses, mit der Ende dieses Monats gerechnet wird, kann Jänisch in seinen vier Wänden bleiben. om

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