: Bayern gegen EG-TV
Der Freistaat Bayern hat am 7.April beim Bundesverfassungsgericht wegen der EG-Rundfunkrichtlinie Klage eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht soll feststellen, daß der Beschluß der Bundesregierung, wonach sie grundsätzlich einer EG-Regelung des Rundfunks zustimmt, die Rechte des Freistaats nach Art.30 des Grundgesetzes verletze. In diesem Artikel ist die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern geregelt. Danach beanspruchen die Länder die gesetzliche Regelung des Rundfunks im Rahmen ihrer allgemeinen Kulturhoheit. In einem Eilverfahren beantragt die bayerische Staatsregierung, daß die Bundesregierung ihren Kabinettsbeschluß bei der anstehenden Sitzung des Ministerrates der EG, bei der die Richtlinie abschließend beschlossen werden soll, nicht vollziehen darf. Diesen Eilantrag kann die Bundesregierung allerdings „klaglos“ machen, indem sie erklärt, daß sie am 13.April der EG-Richtlinie nicht zustimmt.
Wie es aus der bayerischen Staatskanzlei hieß, erwarte man von einer Klärung in Karlsruhe grundsätzliche Aussagen über die Eingriffsmöglichkeiten der EG in innerstaatliche Kompetenzen. Man erhoffe sich Aufschluß darüber, wo die verfassungsrechtliche Grenze verlaufe, die auch die EG nicht überschreiten könne. Die EG-Rundfunkrichtlinie enthält unter anderem eine feste Quotenregelung für in Europa produzierte Programmanteile und die Festlegung maximaler stündlicher und täglicher Werbezeiten.
epd
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