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Viele Fragen - keine Antwort

■ St.-Jürgen-Ausschuß versuchte vergeblich 228.000 Mark auf die Spur zu kommen Manager der WIBU nehmen Zeugniserweigerungsrecht in Anspruch

Es standen viele spannende Fragen auf der Tagesordnung. Zwei distinguierte grauhaarige Herren sollten sie beantworten. Aber sie saßen während der ganzen Sitzung stumm neben ihren Rechtsanwälten. Sie sind die Geschäftsführer des „Wibu“, dem „Wirtschaftsbund Sozialer Einrichtungen“'der Krankenhäuser mit Betten, Küchen, Einrichtungsgegenständen beliefert und damit einen Jahresumsatz von 90 Millionen DM erzielt.

Der „Wibu“ hat schon lange geschäftliche Verbindungen zum Bremer St.-Jürgen-Krankenhaus. Da war es selbstverständlich, daß er Interesse anmeldete, als es um den Umbau der Krankenhaus-Küche ging: Ein Geschäft, mehr als sechs Millionen DM schwer. Es gab einen weiteren Konkurrenten, die Firma Werner Woosmann in Bremen. Dem Inhaber signalisierte Aribert Gallas, er müsse etwas tun, wenn er die Konkurrenz aus dem Feld schlagen wolle. Woosmann han

delte. Nach eigener Aussage telefonierte er mit Herrn Krauss von der „Wibu“, traf sich mit ihm und zahlte 228.000 DM, damit sich die Firma „zurückzieht“. Der Schriftverkehr der Firma „Wibu“ erzählt eine andere Version: Das Geld sei für Beratungstätigkeiten berechnet worden. Das war der Stand, den der Ausschußvorsitzende noch einmal rekapitulierte, um nun die Herren Meissner und Krauss zu befragen, wie sie das Geschäft erklären.

Aber sie schwiegen aus doppeltem Grund. Zum einen ließen sie durch ihre Rechtsanwälte vortragen, die öffentliche Übertragung im Radio verletze ihre Persönlichkeitsrechte. Sie seien nicht medienerfahren, und es gehe schließlich um ihre Existenz. Diesen Einwand akzeptierte der Ausschuß nicht: Die Direktübertragung sei gesetzeskonform und bei Abwägung stünden die öffentlichen Interessen höher als die persönlichen.

Der zweite Einwand brachte

den Abbruch der Sitzung. Denn jeder Zeuge kann die Auskunft auf Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn der Gefahr aussetzt, anschließend strafrechtlich verfolgt zu werden. Von diesem Auskunftsverweigerungsrecht machten die beiden Gebrauch; und sie liessen auch darauf hinweisen, daß ihre Transaktionen schon Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen seien.

Und so blieben auch weitere spannende Fragen unbeantwortet: Wofür tätigte der „Wibu“ sechs Zahlungen über insgesamt 35.000 DM, bei denen der Grund der Überweisung nicht angegeben worden war? Wie kam es, daß der „Wibu“ 160.000 DM für nicht gelieferte Krankenhausbetten bekam und sie dann später wieder zurückzahlte?

Keine Antworten auf viele spannende Fragen. Der Ausschuß vertagte sich. Allerdings sind die Zeugen damit nicht entgültig entlassen. Möglicherweise werden sie erneut geladen.

FWG

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