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Sexualstrafrechts- Pingpong

■ Italiens Reformprojekt erneut verzögert

Rom (taz) - Wieder nichts: Mit der Verabschiedung mehrerer christdemokratischer Zusatzanträge hat der italienische Senat das von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetz zur Neuordnung des Sexualstrafrechts geändert und damit die Rückverweisung in die Kammer verfügt: Nach Senatsbeschluß sollen Vergewaltigungen außerhalb der Ehe als Offizialdelikt, d.h. mit automatischer staatsanwaltlicher Verfolgung, innerhalb der Ehe aber nur auf Anzeige geahndet werden; die Abgeordneten hatten eine ausnahmslose automatische Verfolgung beschlossen. Außerdem sollen nun auch weiterhin sexuelle Beziehungen zwischen Minderjährigen als „vorsätzliche Vergewaltigung“ verfolgt werden, was den männlichen Partner automatisch ins Gefängnis bringt. Das Abgeordnetenhaus hatte „einverständliche Beziehungen“ zwischen Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren als zulässig erklärt. Die Rückverweisung ins Parlament bedeutet eine umfangreiche Neuberatung des gesamten Gesetzes im Parlament und damit weitere Verzögerung.

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