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Post aus der Moderne

Fischbach, 15ter April 1790 (Bericht des Freiherrn Caspar Damian von Waldenburg an die kurpfälzische Regierung) - Am 30. Julius 1789 rottierten sich meine Untertanen in dem zum Lehen Grafendahn gehörigen Ort Fischbach zusammen, jagten meinen dortigen Erbbeständer Adam Schlick von den zum Erbbestand gehö

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welches sich in den Archivalurkunden der Distrikt zum Deckenberg nennt, und hieben mehreres Holz in signum possessiones darinnen nieder. Dies war der Anfang der höchst schädlichen und den dortigen Lehensstücken höchst nachteiligen Unfugen. Gleiche Auftritte ereigneten sich in einigen anderen zur Lehensherrschaft Barbenstein gehörigen Orten. Außerdem gingen die Bauern in der Empörung und dem beabsichtigten Ruin der zum Lehen gehörigen Güter noch weiter und nahmen Verbindung mit der fürstlichen Speyerischen, auch unter der französischen Souveränität liegender Gemeinden Schlettenbach mehrere zu dem Schloß Barbenstein gehörige Äcker und Wiesen hinweg. Die zum Lehen gehörigen Güter werden zerstückelt und kommen durch Auswurf der Grenzsteine durcheinander. Und wenn nicht durch gerechte Mitwirkung des Lehnshofs diesem Unwesen gesteuert wird, so kommt die Kühnheit der rebellierenden Bauern noch weiter, als durch Impunität die Eigenmächtigkeit dieses Gesindels schon so weit gestiegen ist, daß die Bauern zu Erlenbach die zum Lehen gehörigen Barbensteiner Hofgebäude mit Sengen und Brennen ruinieren wollen, ja sogar im Ort Dahn das dortige Kellereihaus in Brand gesteckt worden wäre, wann nicht durch flehentliches Bitten des dortigen katholischen Pfarrers dem Unwesen Einhalt getan worden wäre. 25.GERMINAL

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