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Abschiebungen in Richtung Osten

Berlin (dpa/taz) - Asylbewerber aus den Ostblockstaaten sollen künftig genauso behandelt werden wie andere Flüchtlinge auch. Nach einer rechtskräftigen Ablehnung ihres Asylgesuchs sind sie in Zukunft grundsätzlich zur Ausreise in ihr Heimatland verpflichtet und können andernfalls abgeschoben werden. Auf diese Regelung hat sich gestern die Ständige Konferenz der Länder-Innenminister geeinigt. Sie wurden sich einig, entsprechende Sonderregelungen für Flüchtlinge aus den Ostblockstaaten aufzuheben. Keine Mehrheit fand auf der Innenministerkonferenz ein Antrag Bayerns für eine Grundgesetzänderung zum Asylrecht. Auch über einheitliche Länderregelungen zum sogenannten „finalen Rettungsschuß“ konnten sich die Minister nicht einigen.

Lange Zeit brauchten Staatsangehörige aus osteuropäischen Ländern in der Bundesrepublik überhaupt keinen Asylantrag zu stellen, sondern erhielten aus politischen Gründen a priori ein Aufenthaltsrecht. Erst als immer mehr Zuzügler vor allem aus Polen kamen, galt auch für Flüchtlinge aus dem Ostblock die Verpflichtung, einen Asylantrag zu stellen. Nach einer Ablehnung wurden sie jedoch nicht zur Ausreise aufgefordert oder abgeschoben, sondern in der Bundesrepublik „geduldet“. In der Praxis sahen die einzelnen Bundesländer meist von Ausreiseaufforderungen und Zwangsmaßnahmen ab.

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