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Memmingen: dreieinhalb Jahre beantragt

Memmingen (dpa) - Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie ein dreijähriges Berufsverbot als Frauenarzt forderte am Freitag die Staatsanwaltschaft im Prozeß gegen den Memminger Gynäkologen Horst Theissen (50). Die Staatsanwälte betonten in ihrem gemeinsamen Plädoyer, Theissen habe in allen vor Gericht verhandelten Fällen von Abtreibungen bewußt in Kauf genommen, daß keine Notlage vorlag. Er habe dadurch „bedingt vorsätzlich gehandelt“ und das „Abtreibungsgeschäft gewerbsmäßig organisiert.“

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