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Namibia-betr.: "Namibias Unabhängigkeit wieder in Gefahr", taz vom 6.4.89

betr.: „Namibias Unabhängigkeit wieder in Gefahr“,

taz vom 6.4.89

Der taz unterläuft bei ihrer Darstellung des UN -Unabhängigkeitsplans auf der Grundlage der UN -Sicherheitsresolution 435 ein schwerer Fehler, der auch zu einer unzutreffenden Bewertung der Position der Swapo führt.

Ihr schreibt, daß in der Resolution 435 ausschließlich von SWAPO-Lagern in Angola und Sambia die Rede sei. Im Bericht des UN-Generalsekretärs zur Umsetzung der UN -Sicherheitsresolutionen 435 und 439 heißt es jedoch: „Alle Streitkräfte der Swapo, die sich zur Zeit des Waffenstillstands in Namibia aufhalten, werden gleichfalls auf Basen in bestimmten Orten innerhalb Namibias beschränkt, die vom Sonderrepräsentanten nach der notwendigen Konsultation festgelegt werden.“ (Dokument S/13120) Der Waffenstillstand in Namibia trat erst am 1. April 1989 in Kraft. Die Präsenz von Swapo-Kombattanten in Namibia war laut dem UN-Unabhängigkeitsplan zulässig.

Die Bitte der Swapo vom 22.3.1989 an die UNO -Verantwortlichen, die Frage der Sammelpunkte für die in Namibia befindlichen Swapo-Guerilleros, deren Existenz Südafrika zu leugnen versucht, zu klären, blieb unbeantwortet. Ein Versäumnis der personell völlig unterbesetzten UNTAG ist zudem, die namibisch-angolanische Grenze nicht selbst intensiv überwacht zu haben.

Formal ist die Swapo in einer günstigeren Situation als von Euch dargestellt. Zutreffend ist jedoch, daß Südafrika die Kämpfe an der Grenze zu Angola nützen. Es kann mittels des brutalen Einsatzes seiner Militäreinheiten, der im UN -Unabhängigkeitsplan ausgeschlossen war, nun aber dennoch vom UN-Sonderrepräsentanten Martti Athisaari zugelassen wurde, und mittels seiner Polizeieinheiten wichtige Kader der Swapo ausschalten und gegenüber der Zivilbevölkerung noch einmal seine Macht demonstrieren. Auch auf diplomatischem Gebiet hat Südafrika punkten können.

Joachim Becker, Bonn 1

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