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Polizei im Keller

■ Anklage gegen Claudia O. und Wolfgang B. erhoben / Strafverteidiger protestieren gegen Zusammenspiel von Polizei und Verfassungsschutz

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt gegen Claudia O. und Wolfgang B. Anklage wegen „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ nach Paragraph 129 erhoben. Das teilte die Vereinigung Berliner Strafverteidiger mit. Die Angeklagten werden beschuldigt, sie hätten Sprengstoff gelagert und damit die „Amazonen“ unterstützt. Die „Amazonen“ hatten sich zu Anschlägen auf Konzerne und Sex-Shops bekannt.

Die Strafverteidiger-Vereinigung protestierte gestern gegen eine „unzulässige Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei“ in den Ermittlungen, die zu der Anklage führten. Kronzeuge der Staatsanwaltschaft sei ein Polizeihauptmeister, der seit Juni 1984 im Auftrag des Verfassungsschutzes als verdeckter Ermittler „im linksextremistischen Umfeld“ in Kreuzberg tätig gewesen sei. Er habe den Keller angemietet, der dann von den Angeklagten als Depot genutzt worden sein soll. Außerdem habe er „Materialien“ in seine Wohnung transportiert, wo sie dann von Staatsschutz-Beamten sichergestellt worden seien.

Dieses „enge Zusammenspiel von Polizei und Verfassungsschutz“ widerspricht nach den Angaben der Strafverteidiger-Vereinigung dem sogenannten „Trennungsgebot“ der Alliierten. Es widerspreche außerdem „fundamentalen“ strafprozeßualen und rechtsstaatlichen Prinzipien, daß der Verfassungsschutz nach Entdeckung eines konkreten Verdachts Herr des Verfahrens gewesen sei. Daraus folgende „schwierige rechtliche Fragen“ müsse das Landgericht bereits morgen im Rahmen der Haftprüfung bedenken. Die Strafverteidiger forderten Innensenator Pätzold (SPD) auf, dem Verfassungsschutz in dem Verfahren „jegliche Einflußnahme“ zu untersagen.

taz

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