Vernichtender Bescheid des Kartellamts zu Daimler-MBB

Wettbewerbshüter: Für Ministererlaubnis kein Schlupfloch / NRW-FDP: Nicht genehmigen!  ■  Von Ulli Kulke

Helmut Haussmann wird es schwer haben in den kommenden Monaten. Das Bundeskartellamt hat in seiner gestern veröffentlichten Untersagungsverfügung für die Fusion von Daimler-Benz und dem Rüstungskonzern Messerschmitt-Bölkow -Blohm (MBB) keinen Ansatzpunkt erkennen lassen, der dem Wirtschaftsminister auch nur die geringste Argumentationshilfe für eine Ausnahmegenehmigung liefern könnte. Daimler-Benz hat bereits angekündigt, daß es nach dem Kartellamtsverbot in Bonn eine „Ministererlaubnis“ beantragen werde, die den Spruch des Berliner Amtes außer Kraft setzen könnte. Haussmanns Zwickmühle: Sein Vorgänger und Parteifreund Martin Bangemann hat das Fusionsvorhaben mit aufs Gleis gesetzt, mit bereits beschlossenen Bonner Subventionen versüßt und versäumt es seither nicht, seinem Nachfolger tagtäglich Mut zur Erlaubnis zuzusprechen. Derweil meint mit dem nordrhein-westfälischen Landesverband die einflußreichste FDP-Untergliederung, sich aus ordnungspolitischen Gründen gegen die Fusion profilieren zu müssen. Am Wochenende forderte der Landesparteitag mit deutlicher Mehrheit Haussmann auf, keine Fusionsgenehmigung zu erteilen. Haussmanns Kollege, Bundesbildungsminister Jürgen Möllemann war dabei mit dem Argument drohender übergroßer Konzentration von Marktmacht der Wortführer gegen das absehbare positive Votum seines Parteifreundes.

Vernichtendes Gutachten

Das Kartellamt sieht eine solche Machtkonzentration in mehreren Bereichen. „Auf den Märkten für Militärflugzeuge und Hubschrauber, Lenkwaffen sowie Triebwerke werden bestehende marktbeherrschende Stellungen weiter verstärkt. Auf den Märkten für Wehrelektronik und bei bestimmten militärischen Fluggeräten führt der Zusammenschluß zur Entstehung marktbeherrschender Stellungen.“ Bangemanns Argument, es zähle nicht mehr das nationale Verhältnis von Anbietern und Nachfragern, sondern nur mehr der Weltmarkt, lassen die Wettbewerbshüter nicht gelten: „Im Rüstungsbereich entsteht dadurch eine beherrschende Unternehmensgruppe, deren Marktmacht nicht durch ausländische Anbieter kontrolliert wird. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes wird im Rüstungsbereich nach wie vor überwiegend national eingekauft. Die beteiligten Unternehmen erreichen als Systemführer in weiten Bereichen eine Monopolstellung. Diese ermöglicht es den Unternehmen zugleich, den Wettbewerb auf der Zulieferebene, auf der zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen tätig sind, erheblich zu beschränken. Auf den Märkten für Raumfahrttechnik, für nicht-kommerzielle Orbital - und Trägersysteme sowie für wissenschaftliche Satelliten enstehen ebenfalls marktbeherrschende Stellungen. Diese Märkte sind für den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt besonders wichtig“ heißt es in der Ablehnungsbegründung.

Aber auch auf dem ganz traditionellen Daimler-Feld geht das Berliner Amt von einer gravierenden Bevorzugung im Falle der Fusion aus: „Die überragende Marktstellung von Daimler-Benz bei Lastkraftwagen wird durch den Zusammenschluß weiter verstärkt, da dem Unternehmen die umfangreichen, weitgehend staatlich finanzierten Forschungs- und Entwicklungsressourcen von MBB zuwachsen.“

Als ein offizieller Beweggrund für das Engagement der Bundesregierung in Sachen Fusion galt stets, die Airbus -Produktion aus der Verlustzone herauszuführen, um die Subventionen eindämmen zu können. Dazu heißt es im Ablehnungsbescheid, man habe geprüft, „ob durch den Zusammenschluß Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten, die die Nachteile der festgestellten Marktbeherschungen überwiegen. Das ist nicht der Fall. Daimler-Benz und MBB haben selbst nur geltend gemacht, daß der Zusammenschluß die Möglichkeit eröffne, die notwendige Umstrukturierung der Airbus Industrie wirksamer voranzutreiben.“ Unabhängig von dem Zusammenschluß haben die Airbus-Partner damit begonnen, ihr Unternehmen rationeller zu gestalten. Es ist nicht ersichtlich, weshalb der Zusammenschluß dafür eine Voraussetzung ist.“