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Haftverschonung

■ Claudia Orlowsky und Wolfgang Behling gegen Kaution und Meldeauflagen haftverschont

Nach vier Monaten Untersuchungshaft wurden Claudia Orlowsky (29) und Wolfgang Behling (36) von der 2. Strafkammer des Landgerichts gestern bei einem Haftprüfungstermin gegen Meldeauflagen und jeweils 50.000 Mark Kaution freigelassen. Wie berichtet, werden die beiden beschuldigt, die Gruppe die „Amazonen“ durch die Lagerung von Sprengstoffutensilien unterstützt zu haben. In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Unterstützung einer „kriminellen Vereinigung“ (Paragraph 129) erhoben (siehe Hintergrundbericht auf Seite 16).

Wie Rechtsanwalt Thomas Herzog auf Nachfrage mitteilte, ging das Gericht in dem Haftverschonungsbeschluß weder auf die dubiose Rolle des von der Staatsanwaltschaft benannten Belastungszeugen Eberhard Benzing und das unzulässige Zusammenspiel von Verfassungsschutz und Polizei ein noch darauf, daß der Verfassungsschutz die Namen in Frage kommender Zeugen geheimhält. Begründet wurde die Haftverschonung jedenfalls mit mangelnder Fluchtgefahr. Aufgrund der Höhe der zu erwartenden Strafe sei es nicht gerechtfertigt, die Beschuldigten weiter in U-Haft zu lassen. Die Staatsanwaltschaft hatte vergebens versucht, die Haftverschonung zu verhindern, indem sie sofortige Beschwerde einlegte und beantragte, die beiden bis zur Entscheidung des Kammergericht nicht freizulassen. Wenn das Kammergericht über die Beschwerde entschieden hat, muß das Landgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens befinden.

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