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Erfolg für Sprengel-Bewohner

Hannover (taz) - Mit ihrer Räumungsklage gegen die Bewohner des ehemals besetzten Sprengel-Geländes ist die Stadt Hannover vor Gericht zunächst gescheitert. Das Landgericht Hannover wies am Montag in erster Instanz die Klage gegen die 47 Bewohner der Kofferfabrik mit der Begründung ab, die Stadt habe in keinem Fall ein vertragswidriges Verhalten nachweisen können, das eine Kündigung der einzelnen mit den Bewohnern abgeschlossenen Leihverträge rechtfertige. Die Stadt hatte die im Juli vergangenen Jahres abgeschlossenen 47 Leihverträge bereits nach drei Monaten wieder gekündigt und dies mit einer langen Liste von Vorfällen auf dem und um das Sprengel-Gelände begründet, ohne tatsächlich einzelne Sprengel-Bewohner als Verursacher der angeblichen Störungen nennen zu können. Das Landgericht Hannover stellte nun fest, daß die Stadt die Gesamtheit der Bewohner „nicht ohne weiteres für ein dem einzelnen nicht nachweislich zuzuordnendes Verhalten Dritter oder einzelner Bewohner verantwortlich machen kann“.

Ob die von der Stadt in der Kündigung behaupteten Vorfälle tatsächlich stattgefunden hätten, sei in dem Verfahren überhaupt nicht mehr geprüft worden, sagte ein Gerichtssprecher gestern. Das Gericht habe die Klage vielmehr von vornherein als „nicht schlüssig“ abgewiesen.

ü.o.

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