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Grüne wegen WAA-Blockade verurteilt

München (taz) - Wegen Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilte das Amtsgericht Schwandorf am Donnerstag vier grüne Abgeordnete zu Geldstrafen zwischen 1.500 und 2.430 Mark. Grund: Bei den Herbstaktionen gegen die „Oberpfälzer Atommüllfabrik“ am 9. Oktober 1987 beteiligten sich die Bundestagsmitglieder Luise Teubner und Wolfgang Daniels sowie die bayerischen Landtagsabgeordnete Christine Scheel und Marianne Rothe nach Ansicht des Gerichts an einer Sitzblockade. Daniels und Christine Scheel hätten außerdem bei der Festnahme durch hessische Polizeibeamte Widerstand geleistet. Bei dem Prozeß traten 13 hessische Polizeizeugen auf. Sie wurden bereits am vergangenen Montag auf einen Vorbereitungstreffen für den WAA-Prozeß präpariert. Zur „Gedächtnisauffrischung“ wurden ihnen neben Akten ein Videofilm der hessischen Polizei über die Demo gezeigt. Der Polizeistreifen war weder Gericht noch Staatsanwaltschaft geschweige denn den Verteidigern bekannt. Die Verteidigung wird gegen das Urteil Widerspruch einlegen.

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